TV Neuenburg am Rhein 1926 e.V.

Beitragseinzug – Vorlage des aktuellen Ausbildungsnachweises  

Wenn Kinder das 18. Lebensjahr erreichen gelten sie gemäß unserer Beitragsordnung als Erwachsene und können nicht mehr im Rahmen einer Familienmitgliedschaft geführt werden.
Davon kann abgesehen werden, wenn sich das Kind noch in Ausbildung (z.B. Beruf, Schule, Studium) befindet.
Damit der Beitragseinzug ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, möchten wir sie daran erinnern, den Nachweis über eine Ausbildung bis spätestens Mitte Februar vorzulegen z.B. in unserer Geschäftsstelle in der Müllheimerstr. 5 - Öffnungszeiten: Montag von 17 bis 18 Uhr und Donnerstag von 19 bis 20 Uhr (nicht in den Schulferien).

Gez. Werner Schweizer - Kassierer

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